Abbruch, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von asbesthaltigen Produkten dürfen nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen und in der Lage sind, Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen zu beurteilen. Für den Umgang mit asbesthaltigen Produkten ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der mit der erfolgreichen Teilnahme am Seminar bescheinigt wird. Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord statt und endet mit einer Prüfung. Schulen Sie sich und Ihr Personal, um die täglichen Begegnungen mit dem Gefahrstoff Asbest fachgerecht zu beurteilen und sicher zu bewältigen.
Voraussetzungen: Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Wünschenswert sind zudem Vorkenntnisse im Bereich Bau oder Technik.